Nach der Erhöhung der Kfz-Steuer, für Fahrzeuge ohne RuÃpartikelfilter, am 01. April 2007, folgt nun für einige Autofahrer ein böse Ãberraschung: Wer ein Fahrzeug fährt, das vor Februar 2006 zugelassen wurde, aber bereits mit einem RuÃpartikelfilter ausgestattet ist, könnte dennoch einen erhöhten Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten. Da dies bislang nicht notwendig war, wurde der Filter in einigen Fällen nicht in den Zulassungspapieren eingetragen.
Ãberprüfen Sie also genau Ihren Kfz-Steuerbescheid, falls sie ein Fahrzeug mit RuÃpartikelfilter besitzen, um zu sehen, ob der Filter berücksichtigt wurde, oder nicht. Je 100 cm³ Hubraum, würden dann 1,20 ⬠mehr abgerechnet. Ist dies der Fall, besorgen Sie sich eine Herstellerbescheinigung vom Autohaus und lassen sie den Filter in die Zulassungspapiere eintragen. Allerdings kostet, neben dem Zeitaufwand, die Ônderung auch rund 30,- ⬠Verwaltungsgebühr.
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