Recht für Gebrauchtwagenkäufer vom BGH gestärkt

BghDer Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass Vertragsklauseln unwirksam seien, nach denen Garantieansprüche für Mängel an Gebrauchtfahrzeugen entfallen sollten, wenn bestimmte, vom Verkäufer vorgegebene Inspektionsintervalle vom Käufer nicht eingehalten würden. Hierbei würde der Käufer benachteiligt, so der Bundesgerichtshof, da er, dem Wortlaut nach, auch dann keinen Anspruch auf Garantieleistungen habe, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat. (Az: VIII ZR 251/06 vom 17. Oktober 2007)

Ein Entfall der Garantieleistung ist, laut Bundesgerichtshof, dann zulässig, wenn die Missachtung der Inspektionspflicht einen Mangel verursacht. In Neuwagenverträgen ist eine Klausel zulässig, nach der die Anbieter der Garantie dem Käufer die Beweislast auferlegen können, was bedeutet, dass dieser beweisen muss, dass der Schaden nicht durch das “Ãberziehen” des Wartungsintervalls entstanden ist.

Comments

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *