Seitdem die neue Regel des Führerscheins ab 17 gilt, herrscht vielerorts Verwirrung über die Beifahrer-Regel. Doch wie uns n-tv informiert, ist es keineswegs ausreichend, dass irgendein Erwachsener spontan diese Rolle übernimmt und sich neben den Fahrer setzt. Vielmehr muss der Beifahrer nach Paragraph 48a der Fahrerlaubnisverordnung namentlich festgehalten und sogar in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Dazu kommt, dass der Beifahrer mindestens 30 Jahre alt sein muss, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse 3 (neuerdings B) besitzt sowie maximal drei Punkte in Flensburg haben darf.
Sollten mehrere Personen als Beifahrer fungieren, so müssen diese einzeln in die Prüfbescheinigung eingetragen werden, die stets gemeinsam mit einem Ausweis mitgeführt werden muss.
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