Eigentlich alles ganz einfach. Der Kunde wirft seinen Fahrzeugschlüssel nach der Arbeit für die am nächsten Tag fällige Inspektion in den Briefkasten der Werkstatt. Den nächsten Morgen steht das Fahrzeug vor dem Gebäude und die Wartung kann beginnen – allerdings nur wenn das Auto noch da ist. Immer mehr Diebe haben sich nämlich darauf spezialisiert, aus Briefkästen die Schlüssel zu angeln und das Auto zu klauen.
Wenn aber der Briefkasten an der äuÃeren Gebäudewand angebracht ist und zudem noch unzureichend gegen Zugriffe Dritter geschützt ist, muss die Werkstatt dafür haften. Das entsprechende Autohaus verletzt somit ganz klar seine Obhuts- und Sorgfaltspflichten fahrlässig. In einem Urteil war das Auto der Klägerin vom ungesicherten Firmengelände gestohlen worden, nachdem die Diebe den Fahrzeugschlüssel aus einem AuÃenbriefkasten der Werkstatt geangelt hatten. Für den Schaden musste am Ende das Autohaus aufkommen.
Quelle: monsterandcredits
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