Das klingt kurios. Ein Rentner hat sich am Frankfurter Kreuz vergeblich auf sein Gewohnheitsrecht berufen. Seit 1943 fahre er dort so schnell, wie er wolle, erklärte er den Beamten einer Autobahn-Streife der Frankfurter Polizei. Das Tempolimit von 100 km/h sei ihm noch nie aufgefallen. Mit 171 km/h, und damit deutlich über dem Limit, wurde der Mann gemessen. Die Strafe für den Gewohnheitsraser beträgt 375 Euro BuÃgeld, vier Punkte im Flensburger Register und ein Fahrverbot für drei Monate. Es scheint allerdings, als gehe das Verhalten des rüstigen Rentners über reines Gewohnheitsrasen hinaus. Die Polizei berichtet, dass er sich auch bei seiner weiteren Fahrt nicht um Geschwindigkeitsbegrenzungen kümmerte.