Drogenkonsum bedeutet nicht zwingend den Entzug der Fahrerlaubnis, wie es das Amtsgericht Bielefeld nun in einem Urteil entschieden hat. Zunächst muss bewiesen werden, dass die Fahrtauglichkeit durch die Betäubungsmittel beeinträchtigt ist.
Bei einem Autofahrer wurde in einer Verkehrskontrolle die Einnahme von Amphetaminen festgestellt, nachdem er ungewohnt langsam fuhr und auf offener StraÃe wendete. Die Staatsanwaltschaft beantragte den Führerscheinentzug, was die Richter jedoch ablehnten.
Je nach Uhrzeit sind ein müder Eindruck, gerötete Augen, sowie SchweiÃperlen auf der Stirn nicht zwangsläufig Anzeichen von drogenbedingter Fahruntüchtigkeit.
Mit den Beobachtungen der Polizei lies sich keine unsichere Fahrweise oder Ausfallerscheinung nachweisen, da durch den Konsum offensichtlich keine Gefährdung des StraÃenverkehrs vorlag. Somit kann der Beschuldigte auch nicht dafür bestraft werden.
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