Category: StVO

  • Zahl der nicht angeschnallten Autofahrer steigt

    Zahl der nicht angeschnallten Autofahrer steigt

    AnschnallenDie Zahl der nicht angeschnallten Autofahrer in Deutschland ist wieder gestiegen. Im letzten Jahr haben insgesamt 95 Prozent der Pkw-Nutzer den Anschnallgurt ordnungsgemäà getragen. Dies entspricht einem Anstieg der nicht angeschnallten PKW-Nutzer um 1 Prozent im Vergleich zur letzten Statistik. Am häufigsten geschlampt wird laut der Bundesanstalt für StraÃenwesen (BASt) im Stadtverkehr.

    Lediglich 93 Prozent der Erwachsenen nutzen hier den Sicherheitsgurt. Auf Autobahnen sind die deutschen Autofahrer dann schon vorsichtiger, hier schnallen sich immerhin 98 Prozent aller Verkehrsteilnehmer an.
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    Allerdings schnallen sich Personen, die im Fahrzeug hinten sitzen, seltener an, hier ergab die Auswertung, dass nur 88 Prozent der Hinterbänkler angeschnallt waren.Im Bereich der Kindersicherheit waren allerdings positive Trends zu erkennen.

    (Bild: Archiv;allianz.com)

  • Führerschein: Theorieprüfung in Zukunft digital

    Führerschein: Theorieprüfung in Zukunft digital

    Fhrerschein Kaum etwas ist heute noch nicht auf digitalem Wege zu erledigen. Parkscheine können per Handy bezahlt werden und auch bei der Kfz-Zulassung leistet das Mobiltelefon treue Dienste. Es war nur eine Frage der Zeit, wann der Computer Einzug ins Prüfverfahren des theoretischen Teils der Führerscheinprüfung hält. Ab April werden die herkömmlichen Fragebögen durch die Prüfung am Rechner ersetzt…

    Das neue Testverfahren wird zunächst in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Brandenburg eingeführt, bis Anfang 2009 folgen weitere Länder. Der Computer soll helfen, die Auswertung zu beschleunigen und Schummeln zu unterbinden. Es ist auch denkbar, dass in Zukunft Reaktionstests und Videoeinspielgunen in die Prüfung aufgenommen werden. Tipps für die theoretische und die praktische Prüfung gibt es beim Tüv Rheinland unter www.tuv.com/fuehrerscheinpruefung. Auf der selben Website lässt sich ein Link finden, der zu einer Testversion der neuen Prüfungsform weiterleitet. Ich für meinen Teil wäre knapp durchgefallen… (Foto: Archiv)

  • Wer haftet bei Unfällen mit Kindern?

    Wer haftet bei Unfällen mit Kindern?

    Unfall_3 Kinder genieÃen im StraÃenverkehr Sonderrechte. Statt sonst bis zum siebenten Jahr, sind sie bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr von Schadensersatzpflicht und Haftung befreit. Damit wird berücksichtigt, dass Kinder den im StraÃenverkehr typischen Gefahren, oftmals nicht gewachsen sind. Die Sonderrechte können auch für das Spielen auf dem Bürgersteig gelten, wie sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ergibt. Im entscheidenen Fall tobten Kinder auf dem Gehsteig am StraÃenrand.

    Ein achtjähriger Junde wurde von seinen Kameraden angefeuert, sein Fahrad immer schneller zu schieben. SchlieÃlich lieà er los, das Rad rollte auf die StraÃe und kollidierte mit einem Auto. In diesem Tatbestand sieht der BGH den typischen Fall, dass Kinder im entsprechenden Alter wegen ihres Lauf- und Erprobungsdrangs nicht in der Lage zu verkehrsgerechtem Verhalten seien. Keine Haftungsbeschränkung liegt jedoch laut BGH, wenn Kinder zwischen sieben und zehn Jahren mit einem Skateboard, Kickboard oder Fahrrad gegen ein am StraÃenrand geparktes Auto fahren, da das stehende Auto laut Gericht nicht dem StraÃenverkehr zugeordnet wird. Hier muss die in der Regel abgeschlossene Haftpflichtversicherung zahlen. (Foto: Christian Kaiser)

  • ADAC gegen ein Tempolimit für Kleintransporter

    ADAC gegen ein Tempolimit für Kleintransporter

    Adac_logo_2 Das von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgeschlagene Tempolimit für Kleintransporter auf den Autobahnen hierzulande hat der ADAC abgelehnt. Nach Ansicht des Autoclubs trägt die Tempobeschränkung weder zu einem nennenswerten Beitrag zur Verkehrssicherheit noch zum Umweltschutz bei. Untersuchungen haben in der Vergangenheit mehrfach belegt, dass von diesen Fahrzeugen keine besondere Unfallgefahr ausgehe.

    Nur eine Fahrerfortbildung könnte nach Ansicht des ADAC die Vewrkehrssicherheit von Kleintransportern verbessern. Zudem fordert der Autoclub Standardvorkehrungen wie etwa Zurr-Ãsen zur Ladungssicherung zu verbessern und die Sicherheitsausstattung wie bei den Pkw weiterzuentwickeln. Hier wären ABS, ESP und Reifendruck-Kontrollsysteme ein sinnvoller Ansatz.

  • Rettungsgasse: Wie bildet man sie richtig?!

    Man fährt auf der Autobahn und einige Kilometer vor einem ereignet sich ein schwerer Autounfall, sodass ein langer Stau entsteht. Nun müssen die Rettungskräfte trotz Stau auf der Autobahn schnellstmöglich an den Unfallort, daher muss, wie im folgenden Film, eine Rettungsgasse gebildet werden. Das zögerliche Verhalten bzw. die Unsicherheit vieler Autofahrer verzögert jedoch die Bildung einer solchen Rettungsgasse.

  • Rettungsgassen sind notwendig zur Rettung von Meschenleben

    Rettungsgassen sind notwendig zur Rettung von Meschenleben

    RettungsfahrzeugKommt es zu einem Autounfall, bei dem Menschen verletzt werden, kann unter Umständen jede Sekunde über das Leben des Verletzten entscheiden. Daher ist es umso wichtiger, dass Autofahrer auf Autobahnen sogenannte Rettungsgassen bilden, um dem Notarzt ein schnelles Durchkommen zum Unfallort zu ermöglichen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) machte in der Vergangenheit jedoch des Ãfteren die Erfahrung, dass sich die Bildung von Rettungsgassen verzögert, weil es den Autofahrern im Stau oft nicht gelingt rechtzeitig auszuweichen.

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    Der AvD empfiehlt daher, bereits frühzeitig nach links oder rechts auszuweichen. Die Rechtslage im StraÃenverkehr ist eindeutig, wer das Vorankommen eines Rettungsfahrzeuges schuldhaft verzögert, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

    (Bild:ringgarage(Archiv)

  • Neuer BuÃgeld Katalog beim ADAC erhältlich

    Neuer BuÃgeld Katalog beim ADAC erhältlich

    Adac_logo_2 Ab sofort ist der neue BuÃgeldkatalog des ADAC für rund sechs Euro bestellbar. Die Broschüre umfasst eine Auflistung aller Verkehrsdelikte sowie deren Ahndung. Dies beinhaltet sowohl BuÃgelder und Punkte in der flensburger Verkehrssünderkartei als auch Fahrverbote. Der BuÃgeldkatalog ist in allen ADAC-Geschäftstellen, im Buchhandel und im Internet unter www.adac.de/verlag erhältlich. Weiterhin kann dieser unter der kostenpflichtigen Rufnummer 01805/101112 bestellt werden.

  • Bundesverkehrministerium mit neuer Kampagne gegen Raser

    Bundesverkehrministerium mit neuer Kampagne gegen Raser

    Runter_vom__gasAuf den Strassen hierzulande ist die häufigste Unfallursuche immer noch zu schnelles Fahren,  fast ein Drittel aller schweren Unfälle sind auf zu hohes Tempo zurückzuführen. Das Bundesverkehrsministerium und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hat deshalb die Kampagne “Runter vom Gas” gestartet, die in Anzeigen, Plakaten, Fernseh-, Kino- und Radiospots zu sehen ist.

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    Trotz des Rückgangs von 5,6 Prozent der Verkehrstoten vom Jahr 2000 bis 2006 verzeichnete das Statistische Bundesamt für das Jahr 2007 nur noch einen Rückgang von 2,4 Prozent. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee will die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2010 gegenüber dem Jahr 2000 halbieren. (Bilder: rp-online)
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  • Verkehrssünder sollen europaweit zur Kasse gebeten werden

    Verkehrssünder sollen europaweit zur Kasse gebeten werden

    EuDie Europäische Union will Verkehrs-BuÃgelder in Zukunft zentral eintreiben und plant deshalb die Einführung eines grenzüberschreitenden elektronischen Informationssystems für alle 27 Mitgliedsländer. Nach Angaben der Zeitung Die Welt wird ein entsprechender Gesetzesentwurf in Kürze vorgelegt. Die BuÃgeldbescheide und Rechtsmittelbelehrungensollen dann in  Zukunft in der Landessprache des Beschuldigten zugestellt werden.

    In der jetzigen Sizuation ist es nicht möglich ausländische BuÃgeldbescheide in Deutschland einzutreiben, wobei Ãsterreich hier die Ausnahme ist. Lediglich bei der wiederholten Einreise ist es den Behörden erlaubt, die Verkehrssünder zur Rechenschaft zu ziehen und das BuÃgeld zu verlangen.

  • Modellversuch begleitetes Fahren ab 17- Erste Zwischenbilanz

    Modellversuch begleitetes Fahren ab 17- Erste Zwischenbilanz

    17Infrastrukturminister Reinhold Dellmann hat die erste Zwischenbilanz zum Projekt “Begleitetes Fahren ab 17” gezogen. Bei diesem Projekt dürfen bereits 17-Jährige den Führerschein machen und dann lediglich in Begleitung eines Erwachsenen autofahren. Insgesamt nutzten 12.000 Jugendliche die Chance und erhielten eine entsprechende Prüfbescheinigung. Das Projekt läuft bereits seit 2006 und bis 2008 mussten nur 12 Fahrerlaubnisse wieder abgegeben werden.

    Hauptgrund war natürlich das Fahren ohne Begleitung, die Mehrheit der Jugendlichen hält sich allerdings an die Vorschriften. Allerdings werden an die Begleitpersonen hohe Ansprüche gestellt, denn die Person muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Führerschein besitzen. Zudem dürfen nur drei Punkte auf dem flensburger Punktekonto und höchstens 0,5 Promille Alkohol im Blut sein. Das Projekt läuft noch bis 2009.

    (Bild:tuev-hessen)