Category: StVO

  • Gerichtsurteil: Telefonieren am Steuer erlaubt

    Gerichtsurteil: Telefonieren am Steuer erlaubt

    Wer beim Autofahren mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss 40 Euro BuÃgeld zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Aber wer im Auto mit dem Mobilteil seines Festnetztelefons telefoniert, darf nicht bestraft werden. Dieses kuriose Urteil fällte das Oberlandesgericht in Köln und gab somit einem klagenden Autofahrer recht.

    Der Autofahrer hatte geklagt, weil er während der Autofahrt rund 300 Meter vor seinem Haus mit dem Mobilteil seines Festnetztelefons von der Polizei erwischt wurde und mit 40 Euro BuÃgeld sowie 1 Punkt in Flensburg belegt wurde.
    Die Richter des OLG entschieden nun, dass Festnetztelefone mit schnurlosen Mobilteilen nicht als Mobiltelefone im Sinne des Handyverbots zu bewerten sind.
    AuÃerdem ist der Einsatzbereich zu gering, da die meisten Telefone lediglich in geringer Entfernung zur Festnetzstation funktionieren.
    Hinzu kommt noch, dass der Gesetzgeber beim Handyverbot nur Telefone berücksichtigt hat, die für den Mobilfunkverkehr gedacht sind.
    (Bild:Archiv)

  • Führerschein aus dem Ausland in Deutschland ungültig!

    Führerschein aus dem Ausland in Deutschland ungültig!

    Führerschein 1.jpg

    Wer seinen Führerschein in Deutschland verliert, kann zwar im Ausland einen neuen Führerschein erwerben, aber man darf damit in Deutschland nicht fahren. Zahlreiche Verkehrssünder, denen der Führerschein entzogen wurde, erwerben  im Ausland einfach eine neue Fahrerlaubnis. Eine ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland nur gültig, wenn der eingetragene Wohnsitz des Besitzers ebenfalls im Ausland liegt.

    Somit sind ausländische Führerscheine mit eingetragenem Wohnsitz in Deutschland hierzulande ungültig.
    Vor allem in Tschechien tauschten in der Vergangenheit viele Verkehrssünder ihre ungültige Fahrerlaubnis gegen eine neue ein, ohne zu wissen, dass diese für deutsche StraÃen nicht zulässig ist. Auf diese Tatsache hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Grundsatzurteil erneut hingewiesen.
    (Bild:Archiv)

  • StraÃenverkehr: Beleidigungen können richtig teuer werden!

    StraÃenverkehr: Beleidigungen können richtig teuer werden!

    beleidigung.jpeg

    Leider ist es keine Seltenheit mehr, dass sich Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer gegenseitig beschimpfen und beleidigen. Das kann den Beteiligten teuer zu stehen kommen, bis zu 4.000 Euro BuÃgeld können die Ordnungshüter verlangen. Die häufigsten Auslöser für Beleidigungen sind unter anderem die Missachtung der Vorfahrt und das Drängeln auf den StraÃen.

    Wer den “Stinkefinger” zeigt muss mit einer Geldstrafen zwischen 600 und 4.000 Euro rechnen, wobei auch kleinere ÔuÃerungen für groÃen Ôrger sorgen können. Wenn man beispielsweise andere Verkehrsteilnehmer mit “fieses Miststück” oder “alte Sau” beschimpft kann es schon mal sein dass man mit 2.500 Euro zur Kasse gebeten wird.

    In Acht nehmen sollten sich Autofahrer besonders bei herablassende ÔuÃerungen gegenüber Polizisten oder Politessen. Auch wenn man nur indirekte Beleidigungen ausspricht, wie “am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen” muss man mit einem BuÃgeld von 1.600 Euro rechnen, wie es in einem konkreten Fall geschah.
    Quelle: auto-news
    Bild: motortraffic

  • Wie zuverlässig ist der Poliscan?

    Wie zuverlässig ist der Poliscan?

    PoliScan.jpg

    Hierzulande werden derzeit die Temposünder mit insgesamt 36 verschiedenen Ãberwachungsanlagen des Typs Poliscan erfasst. Laut dem ADAC müssen sich allerdings die Gerichte mit immer mehr Einsprüchen Betroffener auseinander setzen, die eben mit dem neuen Gerät geblitzt wurden.

    Poliscan kann gleichzeitig mehrere Spuren überwachen, wobei die Autofahrer die exakte Richtigkeit der Messungen bezweifeln. Tausende Klagen sind mittlerweile bundesweit bei verschiedenen Gerichten anhängig. In dem Zusammenhang verweisen die Anwälte auf mögliche Fehler bei der Zuordnung der Daten auf die zu schnellen Autofahrer auf den jeweiligen Spuren. Trotzdem beharren die Ordnungshüter darauf, dass das Gerät zugelassen und geeicht ist.
    Quelle: auto-presse
    Bild: pocketnavigation

  • Gerichtsurteil: Nicht auf Blinker vertrauen

    Gerichtsurteil: Nicht auf Blinker vertrauen

    Blinker.jpg

    Vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken wurde ein Fall verhandelt, bei dem es zu einem Unfall auf einer VorfahrtsstraÃe gekommen war. Ein Autofahrer fuhr aus der SeitenstraÃe heraus, da das auf der VorfahrtsstraÃe fahrende Fahrzeug den Blinker zum Abbiegen gesetzt hatte. Da das Fahrzeug aber nicht abgebogen ist, kam es zum Unfall. Nun klagte der Fahrzeughalter aus SeitenstraÃe auf Schadensersatz, da der andere Verkehrsteilnehmer trotz Blinker nicht abgebogen ist.

    Die Richter des OLG wiesen Klage jedoch ab und stellten klar, dass sich der Verkehrsteilnehmer nicht allein auf den Blinker verlassen darf. Das Schadensrisiko liegt bei demjenigen Autofahrer, der die Vorfahrt zu beachten hat und zudem sei ein versehentlich gesetzter Blinker kein VerkehrsverstoÃ.
    (Bild:Archiv)

  • Verkehrsminister distanziert sich von der PKW-Maut

    Verkehrsminister distanziert sich von der PKW-Maut

    Nachdem Verkehrsminister Peter Ramsauer in einem Interview erklärte, dass in Zukunft die Autofahrer stärker an der Instandhaltung der StraÃen beteiligt werden sollen, gab es heftige Spekulationen über die Einführung einer PKW-Maut. Doch heute rudert der Bundesverkehrsminister wieder zurück und verkündete, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP dieses Thema nicht vorkomme und deshalb nicht aktuell ist.

    Vielmehr betonte Ramsauer, dass die LKW-Maut vollständig zur Instandsetzung des StraÃen-und Autobahnnetzes in Deutschland genutzt werden muss. Die PKW-Maut ist allerdings nicht völlig vom Tisch, denn schon bald soll sich eine Expertenkommission mit diesem Thema beschäftigen.
    AuÃerdem begrüÃen immer mehr Politiker, wie beispielsweise Ministerpräsident Stefan Mappus, die PKW-Maut.Eine Einführung könnte daher bereits in dieser Legislaturperiode erfolgen.
    (Bild:Archiv)

  • DEKRA – Punkteabbau in Flensburg durch Bonusprogramm

    DEKRA – Punkteabbau in Flensburg durch Bonusprogramm

    Wer in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bereits ordentlich Punkte gesammelt hat, kann seine Punkte durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar bei der Dekra wieder abbauen. Bei 4-8 Punkten in Flensburg kann man durch die erfolgreiche Teilnahme am Seminar sein Punktekonto um ganze 4 Punkte reduzieren.

    Sind bereits 9-13 Punkte in Flensburg vorhanden, reduziert das Bonusprogramm das Konto immerhin noch um 2 Zähler. Wer zwischen 14 und 17 Punkte zu verbuchen hat, muss ohnehin verpflichtend an einem solchen Aufbauseminar teilnehmen.

    Diese Seminare sind allerdings kein Freifahrtschein für unverantwortliches Verhalten im StraÃenverkehr, denn lediglich alle 5 Jahre dürfen Autofahrer an einem solchen Seminar teilnehmen und somit ihre Punktezahl in Flensburg reduzieren.
    (Bild:Archiv)

  • Regierung: Schnellere Gnade für Verkehrssünder?

    Regierung: Schnellere Gnade für Verkehrssünder?

    Vorschaubild für blitzer_2.jpg

    Wenn es nach der neuen Regierung mit der CDU und FDP geht soll die Verjährungsregel in der Flensburger Verkehrssünderdatei gelockert werden. Der Plan sieht dabei vor, dass die Punkte nach zwei Jahren gelöscht werden, unabhängig davon ob ein  Fahrer in demselben Zeitraum wieder gegen die StraÃenverkehrsordnung verstoÃen hat. 

    Im selben Atemzug machte der FDP-Verkehrsexperte Patrick Döring allerdings deutlich, dass diese Erleichterung nicht für Raser und Wiederholungstäter gelten. “Bei unterschiedlichen VerkehrsverstöÃen wie zu schnellem Fahren oder Rotlichtfahrt greift in Zukunft die Verjährung.”

    Mit der neuen Reform soll das Punktsystem einfacher und gleichzeitig auch transparenter gemacht werden. Auch die Einfahrverbote in die Umweltzonen wo sie “in keinem vernünftigen Verhältnis zur erzielten Feinstaubreduzierung stehen” will die Regierung lockern.

    Quelle: focus
    Bild: archiv

  • Urteil: Betrunkener Beifahrer haftet mit!

    Urteil: Betrunkener Beifahrer haftet mit!

    Vorschaubild für alkohol am steuer.jpg

    Wer als Beifahrer zu tief ins Glas geschaut hat und sich danach ins Auto eines Betrunkenen setzt, kann nach einem Unfall die Schuld nicht komplett auf den Fahrer abwälzen, was jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden hat. Im Grunde genommen sollte keiner bei einem betrunkenen Fahrer einsteigen, was eigentlich von vorne herein klar sein sollte. In dem speziellen Fall kam zu einem Unfall, bei dem der nicht angeschnallte Beifahrer schwere Verletzungen davon trug.

    Kurz danach zeigte er seinen Kumpel an und warf ihm noch vor, dass er sich nicht um ein Anlegen seines Gurtes gekümmert hat und verlangte Schadenersatz. Zwar wurde ihm dieser zugestanden, allerdings nur mit einer Zwei-Drittel-Quote.

    Laut den Richtern trifft nämlich auch den Beifahrer wegen seines eigenen Alkoholgehalts eine Mitschuld an den Verletzungen. Vollkommen richtig argumentierten die Richter, dass er erst gar nicht in das Fahrzeug seines benebenten Kumpels hätte einsteigen dürfen. Wieder ein weiterer Fall wo klar wird, dass Alkohol und Drogen eben nichts im StraÃenverkehr verloren haben, schon gar nicht wenn man noch andere Insassen mit im Auto sitzen hat.
    Quelle: auto-presse
    Bild: archiv

  • ADAC informiert über Wetterverhältnisse!

    ADAC informiert über Wetterverhältnisse!

    Winterdienst.jpg

    Mittlerweile hat sich der Winter in einigen Teilen der Schweiz und Ãsterreichs mit heftigen Schneefällen bemerkbar gemacht. Auch hierzulande hat es diese Woche schon in einigen Gebieten geschneit, weswegen sich Autofahrer, die eine Fahrt in höher gelegene Gebiete planen, schon vor Fahrtantritt unbedingt über die Situationen informieren sollten. Der ADAC stellt auf seiner Homepage jederzeit die Informationen zum Zustand der StraÃen und der Befahrbarkeit aller wichtigen AlpenstraÃen in Ãsterreich, der Schweiz, Italien und Frankreich bereit.

    Derzeit sind wegen den heftigen Schneffällen schon einige PassstraÃen gesperrt oder nur mit Schneeketten befahrbar. Von den Autofahrern ist auch zu beachten dass beispielsweise in Ãsterreich (1. November bis 15. April) oder im Aostatal (15. Oktober bis 15.April) Winterreifen vorgeschrieben sind.

    Zwar gibt es diese Pflicht in der Schweiz sowie in Frankreich nicht, für einige StraÃen kann die Benutzung von guten Winterreifen allerdings zwingend sein. In der Regel gilt die “O bis O”-Phase für die Winterpneus, also von Oktober bis Ostern.
    Quelle: auto-reporter
    Bild: landoberösterreich