Dieselautos mit Partikelfilter sind nicht ausschlieÃlich nur für Kurzstrecken geeignet. Im Kurzstreckenbetrieb kommt es durch ein Verstopfen des Partikelfilters mehrfach zu Störungen. Zur Vermeidung dieser Störungen sind Regenerationsfahrten (Reinigung) erforderlich. Dieser Umstand stellt nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Mangel des Fahrzeugs dar.
In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erwarb der Kläger einen neuen Pkw Opel Zafira 1.9 CTDI, ausgestattet mit Dieselpartikelfilter. Da es im Kurzstreckenbetrieb mehrfach zu Störungen kam, die überwiegend auf der Verstopfung des Partikelfilters beruhten, hat der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Das Gericht wandte sich damit gegen die Urteile der beiden Vorinstanzen.
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