Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Haftpflichtversicherung nicht grundsätzlich alle Leistungen
untersagen darf, wenn bei einem Unfall Alkohol mit im Spiel war. Der Beschluss besagt, dass der Schadenersatz
Bild: Leicestershire County
“seinem Umfang nach nur unter auÃergewöhnlichen Umständen auf der Grundlage einer Einzelfallbeurteilung begrenzt werde” darf.
Präzedenzfall ist ein Unfall in Finnland: Eine Frau wurde zusammen mit drei Mitfahrern schwer verletzt, woraufhin die Tochter Klage einreichte. Laut finnischem Gerichtsurteil musste zwar Schadenersatz geleistet werden, aber die Haftpflichtversicherung musste nicht zahlen. Grund: Die Mitfahrer hätten die Trunkenheit bemerken müssen.
Also ging der Fall vors höchste EU-Gericht, das festlegte, dass die EU-Regierungen ihre Richtlinien so setzen müssen, “dass alle verkehrsunfallgeschädigten Fahrzeuginsassen ihre Schäden über die obligatorische
Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt bekommen können”.
Trotzdem – Vorsicht beim Fahren, besonders wenn Alkohol im Spiel ist.