Zugegeben, die Ãberschrift verwirrt, aber was das Verfassungsgericht Karlsruhe da zu beschlieÃen versucht verwirrt ebenso die Autofahrer. Nun soll es der Polizei gestattet sein, ohne jeglichen Grund Kennzeichen vorbeifahrender Autos zu erfassen und diese mit der Datenbank der Polizei zu vergleichen. Diese MaÃnahme war AMls bei der Fussball-Weltmeisterschaft 2006 eingesetzt worden und ist unter verschiedenen Voraussetzungen erlaubt.
Doch nun sollen die Bestimmungen zur Ãberwachung gelockert werden und das KFZ Kennzeichen Scanning jederzeit erlaubt sein. Datenschützer sind verärgert und wehren sich, man möchte nicht jederzeit preisgeben müssen wohin man gerade unterwegs ist. Der Erfolg der Videofahndung hält sich allerdings in Grenzen, so soll auf 3000 überprüfte Kennzeichen nur ein Treffer kommen. Dabei handelt es sich in 2/3 der Fälle nur um versäumte Haftpflichtzahlungen. In Bayern werden diese Geräte schon eingesetzt um laut ADAC sogar ca. 170.000 Nummernschilder zu erfassen.
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