Der Frühling naht: Sonderrechte für Eiswagen

Eigentlich interessiert es mich nicht so besonders, wie das Wetter fernab der Region ist, in der ich mich gerade aufhalte. So kommt es auch, dass ich nicht viel darüber sagen kann, ob es im Allgäu heute genauso frühlingshaft war, wie im Bereich der Wesermündung. Ich muss jedoch gestehen, dass es doof ist sich über das Wetter zu unterhalten und so soll an dieser Stelle lieber von einer Entdeckung berichtet werden. Von einer Entdeckung, die nur eine unmittelbare Folge dessen sein kann, was man gemeinhin als herannahenden Frühling bezeichnen kann…

Das Verkehrszeichen 250 dürfte jeder Autofahrer kennen: Es handelt sich um das runde weiÃe Schild mit dem ebenso runden roten Rand. Damit wird darauf hingewiesen, dass das Einfahren in den folgenden StraÃen- oder Wegabschnitt für Fahrzeuge aller Art verboten ist. Mit Zusatzschildern wie “Anlieger frei” oder Piktogrammen auf denen Mopeds abgebildet sind, kann diese totale Einschränkung für bestimmte Fahrzeugtypen aufgehoben werden. In der 110.000-Seelen-Gemeinde Bremerhaven findet diese Ausnahmeregelung nun Anwendung auf Eiswagen. Sensationell! (Foto: Christian Kaiser)

Comments

2 responses to “Der Frühling naht: Sonderrechte für Eiswagen”

  1. Michael Avatar

    Lassen sie mich durch, ich bin… Eiswagenfahrer! *g*

  2. Michael Avatar

    Ich kenne diese Schilder nur für Streufahrzeuge im Winter, zu der Zeit habe ich diese Schilder sehr oft gesehen.

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