In der Vergangenheit hagelte es mehrfach Kritik an den Einfahrverboten, da hohe Feinstaubkonzentrationen aus den DieselruÃ-Emissionen zum Teil weniger dem örtlichen Autoverkehr anzulasten seien als die Verwehungen von auÃerhalb.
Das Kölner Verwaltungsgericht entscheid unterdessen vergangene Woche, dass die Umweltzone in der Kölner Innenstadt rechtmäÃig ist. Die Klagen eines Anwalts und eines Kölner Unternehmens wurden abgewiesen. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Umweltzone eine geeignete und sogar erforderliche MaÃnahme sei, “um Luftverunreinigungen dauerhaft zu vermindern”.
Quelle: ams
Bild: archiv
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