Obwohl Gutachter der Uni Cottbus eindeutig erwiesen haben, dass durch Umweltzonen der Feinstaubanteil in der Luft nicht reduziert wird und somit sinnlos sind, hat das Verwaltungsgericht in Berlin sich nicht überzeugen lassen und die Umweltzone in der Hauptstadt für rechtmäÃig erklärt. Der ADAC unterstützte die Klage von 11 Clubmitgliedern und findet das Urteil mehr als unverständlich.
Aus dem Gutachten ist zu entnehmen dass seit der Einführung von Fahrverboten die Luft in Berlin “kein Deut besser geworden”. “Schade” dass sich das Gericht wohl nur an veralteten Gutachten orientiert hat, so der ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker. Schätzungen zufolge werden rund 90.000 Autofahrer in Berlin ab 2010 nicht mehr in die Innenstadt fahren dürfen.
Bild: Archiv, Quelle: auto-reporter

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