Wer zahlt bei Sturmschäden?

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Nachdem vergangene Woche das Tief “Xythia” über Deutschland gefegt ist und Millionenschäden angerichtet hat kommt jetzt die Frage auf wer das Ganze zahlt. Die Teilkaskoversicherung übernimmt den Schaden bei Windstärken über acht, wenn beispielsweise Autos durch herabfallende Dachziegel, Fassadenteile, Baugerüste oder Baumteile beschädigt werden.

Laut dem ADAC gilt es dann, wenn ein Fahrzeug direkt durch den Sturmeinfluss beschädigt worden ist, wo bei geparkten Autos davon ausgegangen werden kann. Daneben kann der Fahrzeughalter auch mit der Zahlung der Teilkasko rechnen, wenn sein Auto während der Fahrt durch Gegenstände beschädigt wird. Hier ist allerdings die Voraussetzung, dass die Gegenstände direkt vor das Auto geweht wurden und man nicht mehr ausweichen konnte. Wenn allerdings ein Fahrzeug mit einem schon länger auf der StraÃe liegenden Baum kollidiert, kommt hierfür wenn überhaupt nur die Vollkaskoversicherung auf.

Die Teil- oder Vollkaskoversicherung erstattet dann auch nur den reinen Schaden am Auto, genauer gesagt die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Halter sollte sich auch sofort nach dem Schaden bei der Versicherung melden, da diese dann ein Gutachten erstellt.
Quelle: autoreporter    Foto: fotoalbum

Comments

2 responses to “Wer zahlt bei Sturmschäden?”

  1. bycan Avatar

    Und wie verhält es sich wenn das Auto vor dem eigenen Haus geparkt ist, man in den Versicherungsunterlagen aber angegeben hat, dass man einen Garagenstellplatz hat?

  2. kraftfahrzeug-vollkaskoversicherung Avatar

    In diesem Fall muss man es wahrscheinlich einfach nur begründen, warum das Auto auf der Straße geparkt wurde.

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