Schluss mit Führerscheintourismus

FuehrerscheinDie Zeiten, in denen man nach miÃlungenem “Idiotentest” einfach kurz ins europäische Ausland fahren konnte, um dort einen neuen Führerschein zu erhalten, sind bald vorbei. Wie der Spiegel berichtet, entschied das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, dass zusätzlich zur ausländischen Fahrerlaubnis ein Eignungstest der deutschen Behörden stattfinden muss. Darüber hinaus geht das Gericht davon aus, dass es sich um eine Täuschung handelt, wenn nicht den Zielen der Führerschein-Richtlinie der EU gefolgt wird, die vorsieht, dass eine gegenseitige Anerkennung der Fahrerlaubnis nur Sinn macht, um beispielsweise eine berufliche Tätigkeit zu erleichtern. Nun, ja, was soll man dazu sagen? Ist ja eigentlich nachvollziehbar. Nur werden einige Menschen, die dem “Idiotentest “einfach nicht gewachsen sind, nun auch auf das Autofahren verzichten müssen. Das ist einerseits sicherlich ein enormes Handicap, trägt andererseits aber wohl auch zur Sicherheit auf Deutschlands StraÃen bei.

Ich frage mich nur, wie die Kontrollen der EU-Führerscheine in der Praxis aussehen soll. Wird dann jeder Name darauf gescannt, ob irgendwann einmal ein Fahrverbot in Deutschland vorgelegen hat? Das klingt dann nach einer Menge Arbeit …

Comments

6 responses to “Schluss mit Führerscheintourismus”

  1. contator.net: Auto.At Magazin Avatar

    Neue EU-Führerschein Richtlinie ab 2013

    Ab dem Jahr 2013 werden nur noch Führerscheine nach einem einheitlichen EU-Modell ausgegeben. Der rosa Papier-Führerschein bleibt bis zum Jahr 2033 gültig.

  2. Norbert Sohrweide Avatar

    Die 3. Führerscheinrichtlinie, mit der der sogenannte Führerscheintourismus unterbunden werden soll, wurde am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist damit seit dem 19.01.2007 in Kraft
    Nach der 3. Führerscheinrichtlinie darf kein Mitgliedsstaat einer Person einen Führerschein ausstellen, deren Fahrerlaubnis im Heimatland eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Neu ist insbesondere die Regelung, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnt, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist. Damit soll nach Auskunft des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Führerscheinmissbrauch effektiver als bisher bekämpft werden. Die Richtlinie sieht allerdings auch vor, dass vor deren in Kraft treten ausgestellte Fahrerlaubnisse Bestandsschutz erhalten.Dies bedeutet faktisch die Anerkennung aller bis dahin ausgestellten Führerscheine. Wie die Umsetzung dieser europäischen Richtlinie in das jeweilige nationale Recht erfolgt und wie wirksam sie angewendet wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Immerhin verbleiben den übrigen EU-Ländern 5 Jahre, also bis zum 19 Januar 20013 Umsetzungsfrist.
    Wer seinen Führerschein verloren hatte, weil er mit Alkohol im Blut oder zu schnell unterwegs war, muss nach der Sperrfrist meist zum so genannten Idiotentest, um seine Fahrerlaubnis zurück zu bekommen. Die MPU zu bestehen ist nicht einfach und zum anderen nicht billig. Viele gehen deshalb ins europäische Ausland, um dort ohne MPU den EU Führerschein zu erwerben.
    Dem soll nun durch eine neue Führerscheinrichtlinie ein Riegel vorgeschoben werden. Doch dies kann noch einige Jahre wie oben beschschrieben dauern. Es liegt nun an den einzelnen EU-Ländern wann die 3.Richtlinie im vollem Umfang umgesetzt wird. Die Führerscheinrichtlinie muss in Ihrer Gesamtheit bis 2013 von allen EU-Ländern umgesetzt werden.
    Artikel 18 der 3.Richtlinie besagt wann welche Teile der Richtlinie Inkrafttreten. Hier der Link zur 3. Führerscheinrichtinie: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_403/l_40320061230de00180060.pdf
    Ferner besagt die 3.Führerscheinrichtlinie:Eine Fahrerlaubnis welche vor dem 19 Januar 20013 erteilt wurde darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.
    So umstritten die Aussagen zur neuen Führerscheinrichtlinie auch sein mögen, schuÃendlich beendet diese Richtline das Wunschdenken vieler und wird durch Fakten ersetzt.
    http://www.europa-fahrerlaubnis.com
    Norbert Sohrweide
    Stauteichstrasse 98
    32105 Bad Salzuflen
    Tel.- Nr.: 05222-803761
    Fax -Nr.: 05222- 807317
    eMail: eu-fuehrerschein@arcor.de
    http://www.europa-fahrerlaubnis.com

  3. Bodenstaff Consulting Avatar

    Mancher Anbieter von EU-Führerscheinen wirbt nach wie vor mit Begriffen, wie Blitzführerschein oder Führerschein in sieben Tagen und ähnlichem.
    Die Lösung liegt, so wird erklärt, im Schüler- oder Studentenstatus, bzw. auch der Möglichkeit eines Vollzeit-Arbeitsvertrages in dem Staat, in dem der Führerschein angeblich für relativ kleines Geld vor Ablauf der 185 Tage nach Ihrer Anmeldung ausgehändigt wird.
    Hiervor muss nachhaltig gewarnt werden: Wie wollen Sie bei einer Kontrolle erklären, dass Sie gleichzeitig sowohl in Deutschland als auch z.B. in Polen, Litauen, Tschechien, Ungarn, Rumänien oder anderen EU-Staaten als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer hauptberuflich beschäftigt sind?
    Wie wollen Sie begründen, dass Sie in Deutschland Arbeitslosengeld beziehen oder Hartz-IV-Empfänger sind und zeitgleich in einem anderen Land hauptberuflich arbeiten oder sich fortbilden?
    Damit riskieren Sie Anzeigen wegen der Erschleichung von Leistungen und/oder Steuerbetrug! Sie verstoÃen gegen deutsches und EU-Recht!
    Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, einen EU-Führerschein zu erwerben, achten Sie bei Ihren Erkundigungen darauf, dass:
    ° die Auskünfte, die Sie von Anbietern erhalten, den EU-Richtlinien entsprechen.
    ° Ihre Situation in Deutschland Sie grundsätzlich zum Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis berechtigt.
    Holen Sie gegebenenfalls verbindliche Auskünfte bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ein!

  4. Bodenstaff Consulting Avatar

    Mancher Anbieter von EU-Führerscheinen wirbt nach wie vor mit Begriffen, wie Blitzführerschein oder Führerschein in sieben Tagen und ähnlichem.
    Die Lösung liegt, so wird erklärt, im Schüler- oder Studentenstatus, bzw. auch der Möglichkeit eines Vollzeit-Arbeitsvertrages in dem Staat, in dem der Führerschein angeblich für relativ kleines Geld vor Ablauf der 185 Tage nach Ihrer Anmeldung ausgehändigt wird.
    Hiervor muss nachhaltig gewarnt werden: Wie wollen Sie bei einer Kontrolle erklären, dass Sie gleichzeitig sowohl in Deutschland als auch z.B. in Polen, Litauen, Tschechien, Ungarn, Rumänien oder anderen EU-Staaten als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer hauptberuflich beschäftigt sind?
    Wie wollen Sie begründen, dass Sie in Deutschland Arbeitslosengeld beziehen oder Hartz-IV-Empfänger sind und zeitgleich in einem anderen Land hauptberuflich arbeiten oder sich fortbilden?
    Damit riskieren Sie Anzeigen wegen der Erschleichung von Leistungen und/oder Steuerbetrug! Sie verstoÃen gegen deutsches und EU-Recht!
    Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, einen EU-Führerschein zu erwerben, achten Sie bei Ihren Erkundigungen darauf, dass:
    ° die Auskünfte, die Sie von Anbietern erhalten, den EU-Richtlinien entsprechen.
    ° Ihre Situation in Deutschland Sie grundsätzlich zum Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis berechtigt.
    Holen Sie gegebenenfalls verbindliche Auskünfte bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ein!

  5. MPU Vorbereitung Avatar

    Mitlerweile sollte mann Abstand von einem Eu Führerschein nehmen.
    Eine MPU ist mit einer professionellen Vorbereitung durch Psychologen zu bestehen und auch weitaus günstiger auf langer Sicht hin gesehen.

  6. MPU Vorbereitung Avatar

    Mitlerweile sollte mann Abstand von einem Eu Führerschein nehmen.
    Eine MPU ist mit einer professionellen Vorbereitung durch Psychologen zu bestehen und auch weitaus günstiger auf langer Sicht hin gesehen.

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